
Hinweise
Rechtliche Hinweise
Bitte beachten Sie, dass alle Texte, die Sie auf dieser Homepage und den nachfolgenden Seiten finden, lediglich allgemeine Informationen sind und keine Rechtsberatung darstellen, die Haftung wird ausdrücklich ausgeschlossen.
Um eine umfassende, sachgerechte und qualifizierte Beratung zu gewährleisten, ist der persönliche Kontakt notwendig.
Daher kann aus rechtlichen Gründen durch die Zusendung einer E-Mail kein Mandatsverhältnis zwischen Ihnen und uns zustandekommen. Zu konkreten Rechtsfragen können wir auf diesem Weg keine Stellung nehmen, gerne aber einen Termin für ein persönliches Beratungsgespräch vereinbaren. Durch die Zusendung einer E-Mail mit der ersten Anfrage entstehen Ihnen keine Kosten nach der Rechtsanwaltsgebührenordnung.
Die Datenübertragung im Internet birgt (noch) gewisse Risiken. Senden Sie daher bitte keine vertraulichen Informationen. Bei Bedarf empfehlen wir die Verschlüsselung von E-Mails mit zum Beispiel „PGP“ (pretty good privacy).
Für Rechtsanwälte gelten die folgenden berufsrechtlichen Regelungen:
- Bundesrechtsanwaltsordnung(Link ist extern)
- Berufsordnung der Rechtsanwälte(Link ist extern)
- Standesregeln der Rechtsanwälte der Europäischen Gemeinschaft(Link ist extern)
- Fachanwaltsordnung(Link ist extern)
Diese Regelungen können über www.brak.de(Link ist extern) jederzeit abgerufen werden (rechte Spalte, Stichwort Berufsrecht).
Beratungs- und Vertretungskosten
Im Folgenden erhalten Sie einen groben Überblick über die zu erwartenden Anwaltskosten.
Die Vergütung des Rechtsanwalts richtet sich seit dem 01.07.2004 nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG).
Sie bemisst sich nach dem Gegenstandswert (Wert der Angelegenheit, für welche der Anwalt tätig wird), wobei für die konkrete Gebührenhöhe auch maßgeblich ist, welcher Gesamtaufwand für die Regelung der Angelegenheit entsteht.
Je nach Art und Aufwand der Angelegenheit kann es sinnvoll sein, eine Vergütungsvereinbarung zu treffen, wonach beispielsweise nach dem tatsächlichen Zeitaufwand abgerechnet werden soll.
Das erste Beratungsgespräch wird – soweit nicht anders vereinbart – mit maximal EUR 190,00 zzgl. Mehrwertsteuer berechnet. Es dient dazu, dem Mandanten kostengünstig einen ersten Überblick über die gegebenen Möglichkeiten in der ihn betreffenden Angelegenheit zu geben. Anders verhält es sich, wenn die Beratung sich auf eine geschäftliche Angelegenheit bezieht.
Für alle Beratungen, die über das erste Beratungsgespräch hinausgehen, fallen weitere Gebühren an. Hier muss im Vorfeld eine Vereinbarung bezüglich der Abrechnung getroffen werden.
Mandanten mit sehr geringem Einkommen haben Anspruch auf Beratungshilfe. Nach Vorlage eines Berechtigungsscheins entstehen für das erste Beratungsgespräch nur Kosten für den Eigenanteil in Höhe von EUR 15,00.
Der Einkommensrichtwert ist die Sozialhilfeberechtigung, wobei Einkommen sowie Vermögen des Ehepartners auch berücksichtigt werden.
Im Falle eines gerichtlichen Verfahrens gibt es bei niedrigem Einkommen die Prozesskostenhilfe. Bei Erfolgsaussichten der Klage übernimmt die Staatskasse auf Antrag Ihren Anteil an den Verfahrenskosten, die sich aus Rechtsanwaltsgebühren und Gerichtskosten zusammensetzen.
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Allgemeines
- Artikel im Südkurier vom 02.01.2008
- Düsseldorfer Tabelle 2016
- Düsseldorfer Tabelle 2017
- Düsseldorfer Tabelle 2018
- Düsseldorfer Tabelle 2019
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